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Bürgerbüro

Vom Ausweis - bis zur Zeugnisbeglaubigung - besser mit Termin

Das Bürgerbüro bietet einen vielseitigen und kompetenten Service. Die Mitarbeiterinnen der Gemeinde sind Ihnen gerne in Angelegenheiten des Meldewesens, zu Ausweisen, Fundsachen und vielem Mehr behilflich.

Bitte buchen Sie einen Termin!

Wir bieten Termine an, um für Sie die Wartezeiten zu minimieren.

Wenn Sie ohne Termin das Bürgerbüro aufsuchen, müssen Sie evtl. mit längeren Wartezeiten rechnen.

Darüber hinaus können Sie viele Angelegenheiten auch ganz bequem über das Bürgerportal online von zu Hause aus erledigen.

Für Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

Änderungen bei Lichtbildern für Ausweisdokumente ab 1. Mai 2025

Seit dem 1. Mai 2025 dürfen grundsätzlich nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt oder von Fotografinnen und Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden.
Im Bürgerbüro ist dafür ein Selbstbedienungsterminal der Bundesdruckerei (PointID) bereitgestellt worden, mit dem die Fotos direkt vor Ort für 6 Euro gemacht werden.Sie können auch Lichtbilder von registrierten Fotografinnen und Fotografgen und anderen registrierten Anbietern nutzen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Keine Umtauschpflicht

Alle bisher ausgestellten Ausweise bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig, ihr Umtausch ist vorher nicht nötig.

Weitere Informationen erhalten Sie im Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums


Gebühr für den Personalausweis

Zum 7. Februar 2026 wurden die Gebühren für den Personalausweis auf 46 Euro für Personen ab 24 Jahre und 27,60 Euro für Personen bis 24 Jahre festgesetzt. Die bisher erhobene Gebühr für die nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises entfällt komplett.

Weitere Informationen erhalten sie im Personalausweisportal



Wichtiger Hinweis zu Ihrem Datenschutz:

Die Meldebehörde hat gegenüber meldepflichtigen Personen eine Informationspflicht gem. § 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Ein entsprechendes Informationsschreiben finden Sie hier:


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