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Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte ist für Bürgerinnen und Bürger bei allen frauen- und gleichstellungsrelevanten Fragen die richtige Adresse.
Innerhalb der Verwaltung trägt sie mit ihrer Arbeit dazu bei, dass die Gemeinde in allen Bereichen die Belange von Frauen berücksichtigt. Zudem setzt sie sich dafür ein, dass im Rahmen der gemeindlichen Personalentwicklung die Chancengleichheit berücksichtigt wird.
Für die Menschen in Neunkirchen
Für die Verwirklichung der Chancengleichheit in Neunkirchen ist die Gleichstellungsbeauftragte in folgenden Arbeitsfeldern tätig:
- Beratung und Information für Frauen und Männer bei persönlichen Problemen mit Bezug zur Chancengleichheit. Auskünfte und Vermittlung zu Beratungsstellen,
- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu aktuellen und grundlegenden Themen der Frauenpolitik und Gleichstellung,
- Kooperationen und Netzwerkarbeit mit öffentlichen Einrichtungen, freien Trägern, Verbänden, Ämtern und Frauenorganisationen für Maßnahmen, Programme und Projekte zu wichtigen frauenrelevanten Themen.
Für die Gemeindeverwaltung
Auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW hat die Gleichstellungsbeauftragte zwei Funktionen:
Mitwirkung
Sie wirkt an Grundsatzentscheidungen und Maßnahmen mit, die Bedeutung für Gleichstellung und Chancengleichheit haben. Sie prüft Rats- und Gremienvorlagen, gibt Anregungen für Maßnahmen und Projekte und arbeitet mit anderen gemeindlichen Fachbereichen zusammen.
Frauenförderung/Gleichstellung
Für die Beschäftigten der Gemeindeverwaltung kümmert sich die Gleichstellungsbeauftragte um Chancengleichheit und Frauenförderung: Sie ist an Organisations- und Personalentscheidungen beteiligt, bietet persönliche Beratung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und entwickelt gemeinsam mit der Verwaltungsführung, dem Personal- und Organisationsamt sowie dem Personalrat Konzepte und Projekte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Frauenförderung als Bestandteil der Personalentwicklung.
