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Ehrenamtskarte - wofür ?
Die Ehrenamtskarte soll an Bürger ausgegeben werden, die sich über das normale Maß hinaus engagieren und nicht bereits auf anderem Wege eine Würdigung ihrer Arbeit erhalten haben.
Die Karte richtet sich insbesondere an die "stillen Helfer/innen" in Vereinen und Institutionen, die keine Gegenleistung für ihre Tätigkeit erhalten. Die Karte soll allen Personen zugute kommen, die sich in besonderem Maße im sozialen, kirchlichen, kulturellen oder auch sportlichen Bereich für die Gesellschaft einsetzen.
Die Konzeptidee
An dem Einführungsprojekt beteiligen sich bislang 13 Kommunen und Kreise aus ganz NRW. Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW (Kurz: MGFFI) unterstützt diese Kommunen bei der Umsetzung der Ehrenamtskarte vor Ort. Mittelfristig sollen sich möglichst viele Kommunen in ganz NRW an dem Konzept beteiligen und dadurch landesweit Vergünstigungen ermöglichen.
Welche Vergünstigungen gibt es ?
Die Ehrenamtskarte ermöglicht ihren Besitzern, Ermäßigungen z. B. beim Eintrittspreis in öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu erhalten. Die Karte gilt in allen teilnehmenden Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes NRW. Zum jetzigen Zeitpunkt haben 13 Kommunen und der Kreis Siegen-Wittgenstein beschlossen, an dem Pilotprojekt teilzunehmen und Vergünstigungen anzubieten. Auch das Land NRW gewährt für seine Einrichtungen Ermäßigungen.
Möchten Sie Kooperationspartner für die Ehrenamtskarte werden?
Dann füllen Sie
Ehrenamtskarte Vereinbarung (5 KB)
aus und senden es an die Gemeinde Neunkirchen, Bahnhofstr. 3, 57290 NeunkirchenWie kann ich eine Ehrenamtskarte bekommen?
Die Ehrenamtskarte kann bei der Gemeinde Neunkirchen beantragt werden.
Sie können das Antragsformular
Nachdem Sie das Formular ausgedruckt und ausgefüllt haben, senden Sie es bitte an die Gemeinde Neunkirchen. Die Beantragung der Karte ist kostenlos. Sie können die Karte auch für einen Dritten beantragen, der die Voraussetzungen für den Kartenbesitz erfüllt.
Sie können das Antragsformular
Bewerbung Ehrenamtskarte (22 KB)
herunterladen.Nachdem Sie das Formular ausgedruckt und ausgefüllt haben, senden Sie es bitte an die Gemeinde Neunkirchen. Die Beantragung der Karte ist kostenlos. Sie können die Karte auch für einen Dritten beantragen, der die Voraussetzungen für den Kartenbesitz erfüllt.
Voraussetzungen für den Kartenbesitz
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um eine Ehrenamtskarte erhalten zu können:
- Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen keine Zahlungen erfolgen, die über eine Aufwandsentschädigung für entstandene Kosten hinausgehen.
- Das durchschnittliche wöchentliche Engagement beträgt mindestens 5 Stunden oder 250 Jahresstunden (zum Beispiel bei Projekt- oder Saisonarbeiten).
- Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt ausschließlich für Dritte.
- Der Bewerbungsvordruck muss vollständig ausgefüllt und von mindestens 2 Personen (iin der Regel Vorstandsmitgliedern) des Vereins/der Institution unterzeichnet werden.
Besonderheiten
Vorschlagsberechtigt sind Vertreter eingetragener Vereine, bei ehrenamtlicher Arbeit außerhalb von Vereinsstrukturen die Person, die ehrenamtlich tätig ist oder Personen aus deren Umfeld. Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist ehrenamtlicher Arbeit im Verein gleichgestellt. Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist eine glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.
