02.02.2010
Ab Mittwoch, den 03.02.2010 werden die Grundbesitzabgabenbescheide verteilt. Erstmalig ist auf dem überwiegenden Teil der Bescheide die getrennte Abwassergebühr (Niederschlagswassergebühr) zu finden. Im letzten Jahr wurden in diesem Zusammenhang entsprechende Erhebungsbögen mit Plänen, die sich aus den Überfliegungen der Grundstücke ergeben haben, an die Grundstückseigentümer geschickt.
Aus den Ergebnissen der Überfliegungen und den zusätzlichen Angaben der Eigentümer wurden die Flächen ermittelt, die vollversiegelt sind und das Regenwasser komplett in den Kanal leiten. Für solche Flächen wird eine Gebühr in Höhe von 0,63 EUR pro Quadratmeter berechnet.
Ausnahmen:
- Wird Regenwasser von begrünten Dachflächen in den Kanal eingeleitet, so wird die Dachfläche lediglich zu 50 % berechnet.
- Wird das Wasser von befestigten Flächen, bei denen es sich um Ökopflaster, Rasengittersteine oder Ähnliches handelt, so wird diese Fläche zu 30 % berücksichtigt.
- Regenwassernutzungsanlagen werden ab einer Wassermenge von 2 Kubikmeter berücksichtigt. Wird Regenwasser von einer befestigten Fläche in eine Regenwassernutzungsanlage mit Notüberlauf in den Kanal eingeleitet, so wird diese Fläche zu 50 % berücksichtigt. Flächen, von denen Regenwasser in eine Regenwassernutzungsanlage ohne Notüberlauf eingeleitet wird, werden nicht berechnet.
Die auf dem Bescheid angegebene Fläche stellt die Summe aller zu berücksichtigenden Flächen dar (siehe beigefügter Musterbescheid).
In der Abrechnung des Ablesezeitraums Oktober 2008 bis Oktober 2009, die dem Bescheid als Anlage beigefügt ist, erfolgte wie bisher die Abrechnung lediglich nach Verbrauch. Die Vorauszahlung für Kanalbenutzungsgebühren, die sich nach dem Wasserverbrauch richten, wurde von bisher 3,90 EUR pro Kubikmeter auf 3,00 EUR pro Kubikmeter reduziert. Der Preis für Wasserverbrauchsgebühren beträgt wie im vergangenen Abrechnungszeitraum 1,43 EUR pro Kubikmeter zzgl. 7% Mehrwertsteuer. Die Zählergebühren betragen -ebenfalls unverändert- 4,50 EUR zzgl. 7% Mehrwertsteuer pro Monat.
Bei Fragen zu den veranlagten Flächen im Rahmen der getrennten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte unter Angabe der Grundstücksnummer (aus den zugesandten Erhebungsbögen ersichtlich) an:
Herrn Land
Zimmer 507
Tel.: 02735/767-303
Fax: 02735/76765303
e-Mail: F_Land@neunkirchen-siegerland.de
Bei Fragen zu Eigentümerwechsel, Grundsteuer, Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren, Müllabfuhrgebühren, Hundesteuer, Wasserverbrauch, Zahlungsmodalitäten (monatliche Zahlung der Grundbesitzabgaben, Einzugsermächtigungen etc.) wenden Sie sich bitte an das Steueramt:
Frau Jung
Zimmer 501
Tel.: 02735/767-501
Fax: 02735/76765501
e-Mail: C_Jung@neunkirchen-siegerland.de
Frau Moos
Zimmer 501
Tel.: 02735/767-521
Fax: 02735/76765521
e-Mail: M_Moos@neunkirchen-siegerland.de
Halten Sie bitte für alle Nachfragen das aus dem Bescheid ersichtliche Kassenzeichen bereit.
Erteilung, Änderung, Entziehung von Einzugsermächtigungen oder Anträge auf monatliche Zahlungen können nur schriftlich erfolgen.
Download der Anlagen (PDF-Datei - 764 kB)
zurück
zurück