Neunkirchen Siegerland


Ummeldung

Sie ziehen innerhalb von Neunkirchen um?


Für die Ummeldung benötigen Sie:

Ihren Personalausweis und / oder Reisepass

Den Vordruck "Ummeldung" bei Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde" (Meldeschein).

Den Meldeschein erhalten Sie im Bürgerbüro des Bürgerzentrums, Kölner Straße 194A. Wir füllen den Meldeschein für Sie aus. Der Meldeschein muss
dann von Ihnen persönlich unterschrieben werden.

Einzugsbestätigung

Sie benötigen eine Einzugsbestätigung, unterschrieben von Ihrem neuen Vermieter oder dessen Beauftragten oder den neuen Mietvertrag. Der Vordruck ist Bestandteil des Meldescheins (siehe oben). Sie können ihn aber auch einzeln hier aufrufen, ausfüllen und ausdrucken.

Auch wenn Sie innerhalb von Neunkirchen umziehen, müssen Sie dies binnen einer Woche dem Bürgerbüro im Bürgerzentrum, Kölner Straße 194A, mitteilen.

Die Ummeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben und von ihr oder ihrer Vertreterin / ihrem Vertreter mit allen angeführten Unterlagen abzugeben bzw. vorzulegen.

Anschrift:
Gemeinde Neunkirchen
Bürgerbüro
Kölner Straße 174A
57290 Neunkirchen


Download-Dokumente

Bürgerbüro
Kölner Str. 174a
57290 Neunkirchen
Tel.: 02735/767-700
Fax: 02735/767-707
e-mail: buergerbuero@neunkirchen-siegerland.de

Öffnungszeiten:
montags, dienstags und freitags        
von  8.00 - 15.30 Uhr
mittwochs                             
von  8.00 - 12.00 Uhr
donnerstags
von  8.00 - 18.00 Uhr