Neunkirchen Siegerland


Eheschließung

Am Anfang steht die Anmeldung zur Eheschließung (früher: Aufgebot), zu der Sie einige wichtige Unterlagen mitbringen sollten. Die Anmeldung zur Eheschließung wird von dem Standesbeamten entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die standesamtliche Trauung kann dann an jedem Ort in der Bundesrepublik stattfinden.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, einen Termin zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch ein "Ehehindernis" entgegensteht.

Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten heiraten. Wir reservieren Ihnen aber auch gerne schon ein Jahr vor der Trauung Ihren Wunschtermin.


Verliebt, verlobt, ....... vor dem nächsten Schritt schauen Sie sich unsere Trauzimmer an

Wenn Sie modernes Ambiente vorziehen, ist das Trauzimmer im Bürgerzentrum mitten in Neunkirchen das richtige für Sie. Das helle Trauzimmer ist geschmackvoll eingerichtet und bietet genügend Platz für Sie und Ihre Gäste. Im Anschluss an die Trauung haben Sie die Möglichkeit sich auf der großen Terasse des Bürgerzentrums gratulieren zu lassen und auf Ihr Ja-Wort anzustoßen. Stehtische und Sonnenschirm stehen bereit.

Foto: Trauzimmer mit Personen im Buergerzentrum



Für nostalgisches Flair sorgt das Haus Henrichs (Bild unten links). Das wunderschöne Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert liegt im Ortsteil Salchendorf . Für Ihr Ja-Wort können Sie zwischen dem großen Trauzimmer im Erdgeschoss und dem urigen Gewölbekeller des Hauses wählen. Den Charme der "guten alten Zeit" spüren Sie auch im Toni Weber Haus (Bild unten rechts). Das ansehnliche Fachwerkhaus wurde 1783 erbaut und steht im Ortsteil Altenseelbach, Jägerstr. 31. Hier können Sie sich in gemütlicher Atmosphäre das Ja-Wort geben. Beide Häuser bieten sowohl innen als auch vor der Haustüre jede Menge Motive für schöne Hochzeitsbilder.

Foto: Fachwerkhaus Haus HenrichFoto: Haus Toni Weber




Flexible Zeiten

Trauungen sind möglich von Montag bis Freitag im Rahmen der Bürgerbüro-Öffnungszeiten. Nach persönlicher Absprache ist es auch möglich, an einem Samstag zu heiraten. Sollte es Ihnen nicht auf ein Wunschdatum ankommen, gibt es auch kurzfristig freie Termine. Sprechen Sie uns einfach an, wir geben Ihnen gerne Auskunft über Termine und Gebühren.


Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung

Die Verlobten sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich vor dem Standesbeamten anmelden. Ist einer der Verlobten aus wichtigem Grund hieran verhindert, so hat sie/er eine schriftliche Erklärung (= Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung; das Formular steht unter Formularservice zum Download zur Verfügung) darüber abzugehen, dass sie/er mit der Anmeldung der Eheschließung durch die Verlobte/den Verlobten einverstanden ist. Kann aus wichtigem Grund keiner der Verlobten vor dem Standesamt erscheinen, so können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Vertreter anmelden.

In jedem Fall benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.  

Für den Partner, der seinen Wohnsitz nicht in Neunkirchen hat, ist des Weiteren eine Aufenthaltsbescheinigung erforderlich. Die Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes.

Sind beide Verlobte ledig, volljährig und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, benötigen Sie eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister.

Haben Sie noch Fragen oder sind eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt? Kommen Sie bitte persönlich hier vorbei oder rufen Sie an, wir helfen Ihnen gerne weiter.


Bei ausländischen Staatsangehörigen wird aufgrund der oft sehr spezifischen Bezeichnung der entsprechenden Dokumente in jedem Fall empfohlen, die erforderlichen Unterlagen persönlich beim Standesamt zu erfragen.

 


Download-Dokumente

Auskunft:

Standesbeamtin
Daniela Kreutz
Bürgerzentrum Kölner Str. 174a
57290 Neunkirchen

Tel.: 02735/767-706
Fax: 02735/767-65-706
e-mail:
d_kreutz@neunkirchen-siegerland.de