Neunkirchen Siegerland


Gebührentarif

Gebührentarife Standesamt


Gebühren werden gegen ADV-Quittung ohne Unterschrift erhoben


I. Eheschließung

1. Prüfung der Ehefähigkeit für einen Deutschen :
40,00 Euro

2. Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist:
66,00  Euro

3. Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt:
 21,00  Euro

4. Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt: 
40,00  Euro

5. Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden :
66,00  Euro

6. Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie einer Geburt nach §§ 34 bis 36 Personenstandsgesetz :
 40,00  Euro


II. Begründung einer Lebenspartnerschaft

1. Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft bei der Anmeldung der Begründung:
40,00  Euro

2. Prüfung der Voraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist:
66,00  Euro

3. Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft durch ein anderes als das für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft zuständige Standesamt:
40,00  Euro

4. Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen Lebenspartnerschaften bei lebensgefährlicher Erkrankung einer/eines Erklärenden:
66,00  Euro


III. Ausstellung oder Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses

1. Prüfung der Ehefähigkeit für einen Deutschen:
40,00  Euro

2. Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 
 66,00  Euro

3. Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer:
40,00  Euro


IV. Benutzung der Personenstandsbücher

1.   Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszuges aus einem bis zum 31.12.2008 angelegten Personenstandsbuch oder den früheren Standesregistern:
10,00  Euro     

2.  Erteilung einer Personenstandsurkunde gem. § 55 Personenstandsgesetz:
10,00  Euro

3.  Erteilung einer internationalen Personenstandsurkunde:
10,00  Euro

4.  Zweites und jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird:                                          
Die Hälfte der Gebühr nach Nr. 1 bis 3                                                                                           

5.  Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung:
9,00  Euro

6.  Auskunft aus oder Einsicht in ein Personenstandsregister :
6,00  Euro

7.  Auskunft aus oder Einsicht in eine Sammelakte:
8,00  Euro                                                                                                 

8.  Suchen eines Eintrages oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können je nach Aufwand :
17,00 bis 66,00  Euro                                                        

9.  Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie:
 10,00  Euro                                                                                               


V. Sonstige Aufgaben des Standesbeamten

1. Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften:
21,00  Euro

2.  Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt 
21,00  Euro

3.  Aufnahme eines Antrages für die Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen durch die Landesjustizverwaltung: 
25,00  Euro

4.  Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles nach § 36 PStG : 
21,00  Euro

Bei Unvermögen der Beteiligten oder aus Billigkeitsgründen kann der Standesbeamte Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren.



Auskunft:
Standesbeamtin
Daniela Kreutz
Bürgerzentrum Kölner Str. 174a
57290 Neunkirchen

Tel.: 02735/767-706
Fax: 02735/767-65-706
e-mail:
d.kreutz@neunkirchen-siegerland.de