Neunkirchen Siegerland


Mobilfunk-Sendeanlagen

Der Rat beschließt am 30.06.2005:
Keine Mobilfunk-Sendeanlagen (Basisstationen) auf gemeindlichen Gebäuden


Der Rat der Gemeinde Neunkirchen hat auf der Grundlage einer konkret vorliegenden Anfrage eines Mobilfunkbetreibers auf Installation einer Antenne auf dem Dach des Rathauses in seiner Sitzung am 30.06. beschlossen, grundsätzlich keine Mobilfunk-Sendeanlagen (Basisstationen) auf gemeindlichen Gebäuden zuzulassen.

Zuvor hatte der Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 01.06. lediglich beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, zum Thema Mobilfunk zunächst eine neutrale Expertenanhörung zu organisieren und durchzuführen.

In der Folgezeit hatten sich Bürger und auch Fachleute aus dem medizinischen sowie baubiologischen Bereich über Leserbriefe und Anschreiben an die Gemeindeverwaltung sehr kritisch bis ablehnend zum Thema und zur Frage der Installation einer Mobilfunksendeantenne auf dem Rathaus geäußert. Zudem wurde von Anliegern auch bereits eine Unterschriftenaktion gegen eine mögliche Basisstation in Gang gesetzt. Schließlich erhielt die Gemeindeverwaltung auch einen besorgten Brief von der nahe gelegenen Grundschule.

Aufgrund der großen Sensibilität beim Thema Mobilfunk und den bestehenden großen Sorgen in der Bevölkerung, daß von derartigen Mobilfunksendeanlagen über die von Ihnen ausgestrahlten hochfrequenten elektromagnetischen Felder gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgehen könn(t)en sowie der Tatsache, daß sich im Umfeld des Rathauses die Schule und auch Kindergärten befinden, hatte die SPD-Fraktion dann kurzfristig beantragt, daß Thema Mobilfunk auf die Tagesordnung des Rates zu setzen, mit der Zielsetzung einen ablehnenden Beschluss zur Antenne auf dem Rathaus mehrheitlich herbeizuführen und damit das Thema zumindest für die Gemeinde selbst direkt zu beenden.

Der Rat ist sich allerdings nach seinem ablehnenden Beschluss bewusst, daß damit das Thema Mobilfunk nicht ganz vom Tisch ist. Denn alternative bzw. weitere Anfragen von Mobilfunkbetreibern auf Installationen von Mobilfunkantennen auf anderen Gebäuden sind nicht auszuschließen. Sollten künftig Mobilfunkantennen auf anderen Gebäuden anstehen bzw. geplant sein, wird der Gemeinde aufgrund einer bestehenden Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber gegenüber den Kommunen dann aber immerhin noch ein gewisser Einfluss über ein eingeräumtes Mitspracherecht zugesprochen. Sie darf sogar auch selbst technisch und wirtschaftlich zumutbare Alternativstandorte vorschlagen. Es bleibt aber abzuwarten, wie sich ein solches Mitspracherecht der Gemeinde, im jeweiligen Einzelfall künftig letztlich auswirkt und sicher auch wie die Bevölkerung auf mögliche andere Standorte für Mobilfunkantennen in Neunkirchen reagiert.



Auskunft:



Matthias Jung
Rathaus Bahnhofstr. 3, Zimmer 315
57290 Neunkirchen

Telefon: 02735/767-315
Fax: 02735/5342
Mail: m_jung@neunkirchen-siegerland.de