Neunkirchen Siegerland


Bio-Abfallsäcke

Die Gemeinde Neunkirchen bietet interessierten Grundstücksbesitzern für die Gartensaison für vermehrt anfallende Gartenabfälle, welche nicht mehr in der Biotonne Platz finden, nunmehr bereits seit dem 10. Mai zusätzlich Biomüllsäcke an, die je nach Bedarf zur Abfuhr und zusätzlichen Entsorgung neben die Biotonne gestellt werden können. In den letzten zwei Monaten wurden bereits etwa 250 Stück veräußert. Das beweist, daß dieses zusätzliche Angebot von den Gartenbesitzern durchaus dankbar und gut angenommen wird. Denn nicht jeder Grundstückseigentümer sieht sich in der Lage (neben der Biotonne) eine ordnungsgemäße und ausreichende Eigenkompostierung im Garten vornehmen zu können.

Die Bioabfallsäcke haben jeweils ein Fassungsvermögen von ca. 70 Litern (= im zugebundenen Zustand) und sind nur für die zusätzlich anfallende Entsorgung von Gartenabfällen wie insbesondere Grasschnitt, kleinerer Hecken- bzw. Astschnitt oder später dann Herbstlaub gedacht, aber nicht für Bioabfälle aus der Küche (dafür ist die Biotonne da) und auch nicht für größeres Astwerk (hier wird auf die zweimalige Astschnittabfuhr im Jahr verwiesen) oder gar andere Abfälle.

Sie sind auch weiterhin für 3,-- Euro pro Sack bzw. Stück, zu den bekannten Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Gemeinde erhältlich.

Die von den Gartenbesitzern mit Gartenabfällen befüllten und zugebundenen Säcke sollten mit Rücksicht auf die Besatzung der Müllabfuhr jeweils noch gehoben werden können, also möglichst nicht schwerer als maximal etwa 20-25 Kg sein. Sie enthalten u. a. die Aufschrift "Neunkirchen Industriegemeinde im Grünen".

Papier- bzw. Biomüllsäcke ohne eine solche Aufschrift, welche zur Abfuhr bereitgestellt werden sollten, werden grundsätzlich nicht entsorgt!!! Diese Grundstückseigentümer werden gebeten, die Biomüllsäcke der Gemeinde zu verwenden!

Es wird darum gebeten, die zum Teil im Zuge der Einführung der Bioabfallsäcke festzustellende zusätzliche Entsorgung von Bio- bzw. Gartenabfällen über die Restmülltonne zu unterlassen. Die Besatzung der Müllabfuhr hat die Anweisung derart befüllte Tonnen stehen zu lassen und nicht zu entleeren. Es kann auch mit Blick auf die Gleichbehandlung zu anderen Gebührenpflichtigen - insbesondere jetzt den Käufern der Biomüllsäcke - nicht sein, daß diese Gartenbesitzer sich über diesen Weg ihrer zusätzlich anfallenden Gartenabfälle ohne Zusatzkosten entledigen wollen. Ganz abgesehen davon, daß es sich hier um eine Fehlsortierung handelt, denn Garten- bzw. Bioabfälle gehören nunmal nicht in die Restmülltonne.

Bei Fragen stehen Ihnen der Umwelt- und Abfallberater der Gemeinde im Rathaus, Raum 315, unter Tel.: 0 27 35 / 767 - 315 oder die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro unter Tel.: 0 27 35 / 767 - 700 gerne zur Verfügung.



Auskunft:



Matthias Jung
Rathaus Bahnhofstr. 3, Zimmer 315
57290 Neunkirchen

Telefon: 02735/767-315
Fax: 02735/5342
Mail: m_jung@neunkirchen-siegerland.de


Bürgerbüro-
Öffnungszeiten :

Montag         7.30  - 18.00
Dienstag       7.30  - 15.30
Mittwoch       7.30  - 12.00
Donnerstag   7.30  - 18.00
Freitag          7.30  - 15.30