Reisepass (ePass)
Ab sofort werden nur noch Reisepässe der 2. Generation ausgestellt, d.h. mit biometrischen Merkmalen ausgestattet. Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika. Die biometrischen Merkmale im ePass sind zunächst Ihr Gesicht (daher ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich), und ab dem 01.11.2007 auch Ihre Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr). Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums und in einer Pressemeldung zur Einführung.
Die bereits ausgestellten maschinenlesbaren Pässe behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit.
59,00 EUR
für Personen unter 24 Jahren 37,50 EUR
Gültigkeit:
bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, sonst 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich!
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder
Ihren Kinderausweis oder
Ihren Personalausweis
(Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.) - ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zu den Lichtbildern.
Eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus. Dieser muss eigenhändig unterschrieben werden. Sie können sich also nicht vertreten lassen.
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 4 Wochen rechnen.
Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern. Die Gemeinde Neunkirchen hat hierauf keinen Einfluss. Für Eilfälle empfehlen wir den Expresspass.
Sie erhalten von uns schriftlich Nachricht.
Wenn Sie den neuen Reisepass abholen, müssen Sie den alten vorlegen. Er wird durch die Ausgabestelle ungültig gemacht und Ihnen auf Wunsch als Andenken zurückgegeben. Bei der Abholung des Reisepass können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Der/die Bevollmächtigte soll sich ausweisen können.
Beantragt und abgeholt wird der Reisepass im Bürgerbüro des Bürgerzentrums.
Gebühr:
26,00 EUR
Wenn Sie sofort einen Reisepass benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass.
Gleichzeitig sollten Sie den "normalen" Reisepass beantragen, falls sie des öfteren einen Reisepass benötigen.
Der vorläufige Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt und ist ein Jahr gültig. Sie benötigen also alle unter "Reisepass" beschriebenen Unterlagen und zusätzlich ein weiteres biometrisches Passfoto.
Bitte bringen Sie das Kind ab dem 6. Lebensjahr mit. Zum Einverständnis beider Elternteile siehe Kinderreisepässe.