Neunkirchen Siegerland


Informationen des Ordnungamtes

Verkehrsberuhigte Bereiche

In der Gemeinde Neunkirchen sind folgende verkehrsberuhigten Bereiche ausgewiesen:
Altes Dorf Salchendorf und die Fasanenstraße in Salchendorf.  Als verkehrsberuhigter Bereich wird eine mit untenstehenden Verkehrszeichen beschilderte Straße oder Verkehrsfläche bezeichnet. Der Bereich dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften.
Umgangssprachlich wird der verkehrsberuhigte Bereich häufig als Spielstraße bezeichnet, was aber kein verkehrsrechtlicher Begriff ist.
Es handelt sich um das Verkehrszeichen 325, welches den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches angekündigt und um das Verkehrszeichen 326, welches den Bereich aufhebt. 


Zeichen 325: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs


Zeichen 326: Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
 

Innerhalb dieses Bereiches gilt:
" Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
" Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
" Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
" Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
" Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausge-nommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Das Ordnungsamt bittet die Verkehrsteilnehmer die vorgenanten Vorschriften zu beachten, da sie ansonsten mit einem Verwahrungsgeld belegt werden können. 

 



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Auskünfte:

Klaus Schneider
Rathaus Bahnhofstr. 3
57290 Neunkirchen
Zimmer 212
Tel.: 02735/767-210
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E-Mail:
K_Schneider@
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