Eine Tempo-30-Zone ist ein Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs, innerhalb dessen sich alle Fahrzeuge höchstens mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fortbewegen dürfen. Tempo-30-Zonen werden auf der Basis des § 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet. Der Beginn der Zone wird mit Zeichen 274.1 und das Ende der Zone mit Zeichen 274.2 gekennzeichnet.
Zonen dieser Art dienen der Verkehrsberuhigung.
Nach § 45 ist die Vorfahrt innerhalb einer Tempo-30-Zone durch die Regel ?Rechts vor links? festgelegt.
Von der Tempo 30 Regelung sind lediglich Vorfahrtsstraßen oder Straßen die als Umleitungsstrecken für Land- und Kreisstraßen dienen ausgenommen.
In Neunkirchen sind dies
Wildener Straße (L 722)
Kölner Straße (L 531 / 722)
Frankfurter Straße (L 531)
Altenseelbacher Weg (K 23)
Hohenseelbachstraße (K 24)
Wiesenstraße
Bahnhofstraße
Gartenstraße
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