15.01.2010
In den Wintermonaten kommt es nicht selten zu gefährlichen Situationen mit Eis- und Schneeansammlungen, die von fahrenden LKWs oder deren Anhängern abrutschen und sowohl auf die Fahrbahn und in Kurvenbereichen auch auf Bürgersteige und Gehwege fallen. Hier gefährden sie nicht selten nachfolgende Fahrzeuge oder Passanten auf den Gehwegen.
Die LKW-Halter und die Fahrer der Brummis sind zwar gesetzlich zu entsprechenden Kontrollen vor Antritt der Fahrt verpflichtet und bemüht erkennbare Eis- und Schneemassen zu entfernen. In einer bundesweiten Aktion haben Polizei und verschiedene Institutionen auf dieses Gefahrenpotenzial hingewiesen.
Eine besondere Verantwortung tragen bei entsprechender Witterung in erster Linie die LKW-Fahrer. Die Rechtslage ist in diesem Fall geregelt und eindeutig:
Nach § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Dies bedeutet, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn ein Fahrzeug, egal ob PKW, LKW oder Anhänger während der Fahrt Schneereste oder Eisstücke verliert, denn nach § 23 Abs. 1 StVO ist der Fahrzeugführer für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. Wird dabei jemand behindert oder geschädigt, kommt § 1 Abs. 2 StVO zum tragen und das Strafmaß verschärft sich.
Werden im schlimmsten Fall Personen verletzt oder getötet leitet die zuständige Staatsanwaltschaft Ermittlungen im Sinne von § 229 Strafgesetzbuch (StGB) wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. § 222 StGB wegen fahrlässiger Tötung ein. Aber auch die übrigen Verkehrsteilnehmer und Fußgänger sollten bei winterlicher Witterung erhöhte Vorsicht bei der Begegnung mit LKWs walten lassen und nach Möglichkeit größere Sicherheitsabstände einhalten.
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