Anmeldung bei der Meldebehörde
Sie ziehen nach Neunkirchen? Wir freuen uns, herzlich Willkommen!
Für die Anmeldung benötigen Sie
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- den Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde" (Meldeschein)
- Wohnungsgeberbestätigung (ab 1. November 2015)
Den Meldeschein erhalten Sie im Bürgerbüro des Bürgerzentrums. Wir füllen den Meldeschein für Sie aus. Dieser muss von Ihnen persönlich unterschrieben werden.
Bei der Anmeldung muss eine vom Wohnungsgeber / -eigentümer ausgestellte Bescheinigung vorlegt werden, mit der der Einzug in die Wohnung bestätigt wird. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht leider nicht aus.
Das entsprechende Formular erhalten Sie im Bürgerbüro oder Sie können sich dies am Ende dieser Seite herunterladen.
Fristen
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug muss man sich bei der Meldebehörde anmelden.