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Beglaubigung von Schriftstücken und Unterschriften

Das Bürgerbüro beglaubigt unter bestimmten Voraussetzungen Schriftstücke, Urkunden sowie die Unterschrift unter Schriftstücken.

Für eine amtliche Beglaubigung ist das Original des zu beglaubigenden Dokumentes mitzubringen.

Beglaubigung von Urkunden

Das Bürgerbüro darf Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden nur beglaubigen, wenn

  • das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder
  • die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss.

Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Bitte bringen Sie die entsprechenden Kopien mit.

Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden dürfen nicht vom Bürgerbüro beglaubigt werden. Hier ist eine entsprechende Abschrift bei dem zuständigen Standesamt anzufordern.

Zum Thema Beglaubigungen, Legalisation, Apostille, Beschaffung von Urkunden für oder aus dem Ausland informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Auswärtigen Amtes, der Bezirksregierung Arnsberg und des Bundesverwaltungsamtes.

Beglaubigungen für Schulen und Universitäten

Beglaubigungen, die für die Einschreibung an einer Universität oder einer Schule benötigt werden, werden von der Gemeinde Neunkirchen unter bestimmten Voraussetzungen in angemessenem Umfang gebührenfrei erteilt.

Bringen Sie bitte neben dem Original und der Kopie einen Nachweis der Notwendigkeit (z.B. Anforderung der Universität) mit. Einzelbeglaubigungen können Sie in der Regel gleich mitnehmen, rechnen Sie aber bitte bei größeren Mengen mit einer Bearbeitungszeit von bis zum 3 Tagen. Die Gebührenfreiheit mit Nachweis gilt nur für Neunkirchener Bürgerinnen und Bürger.

Unterschriftsbeglaubigungen

Unterschriften beglaubigt das Bürgerbüro nur, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB).
Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie diese in Gegenwart der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters leisten.

Gebühren

  •  3,00 Euro pro Beglaubigung
  •  3,00 Euro pro Beglaubigung einer Unterschrift
  •  0,50 Euro pro Fertigung der Fotokopie
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