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Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer, die bereits längere Zeit rechtmäßig in Deutschland leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.
Die Vorteile der deutschen Staatsangehörigkeit sind vielfältig. Als deutsche Staatsangehörige können Sie in Deutschland wählen und gewählt werden. Sie genießen Freizügigkeit innerhalb der europäischen Union und können in viele Länder visafrei reisen.

Für Neunkirchen ist die Kreisverwaltung Kreis Siegen-Wittgenstein die zuständige Einbürgerungsbehörde.

Den Antrag auf Einbürgerung erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Neunkirchen.

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt für mit einzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 €; für erwachsene Einbürgerungsbewerber 255,00 €. Diese Gebühr muss erst bei der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde bezahlt werden.

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