Einebnung von Grabstätten
Zweimal jährlich ebnet die Gemeinde auf den Friedhöfen Gräber ein, deren Ruhefrist abgelaufen ist.
Darüber hinaus kann eine vorzeitige Einebnung beantragt werden. Für die vorzeitig zurück-gegebene und eingeebnete Grabstätte wird eine Pflegegebühr für jedes angefangene Jahr der noch verbleibenden Ruhefrist (bei Wahlgrabstätten bis zum Ablauf der letzten Ruhefrist) erhoben. Der Betrag ist in einer Summe fällig und beträgt für
• Erdgrabstätten 32,00 € je Grabstelle/Jahr
• Urnengrabstätten 12,00 € je Grabstelle/Jahr
• Kindergrabstätte 14,00 € je Grabstelle/Jahr