Führungszeugnis
Führungszeugnisse beinhalten sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen. Ein Führungszeugnis kann daher nur persönlich beantragt werden.
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn ausgestellt.
Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit. Eine Sachbearbeiterin füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Eine schriftliche Antragstellung ist nur mit beglaubigter Unterschrift möglich.
Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde
- erweiterte Führungszeugnisse und
- das Europäische Führungszeugnis.
Für die Antragstellung eines Behördenführungszeugnisses ist die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen / Verwendungszweck erforderlich.
Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird.
Ein Europäisches Führungszeugnis können nur Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates beantragen.
Die Ausstellung eines Führungszeugnisses durch das Bundesamt für Justiz dauert ca. 1 - 2 Wochen. Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses dauert ca. 3 Wochen länger.
- Das Bundesamt für Justiz bietet ausführliche Informationen zum Thema Führungszeugnis
- Sie haben einen neuen Personalausweis mit eID? Dann nutzuen Sie doch den Online-Service des Bundesamtes für Justiz
Gebühren
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro (Europäischen Führungszeugnis 17,00 Euro) und ist bei Antragstellung zu entrichten.
Ein Antragsformular können Sie am Ende dieser Seite aufrufen, ausfüllen und ausdrucken. Wird der Antrag schriftlich gestellt, muss die Unterschrift beglaubigt sein (von der Gemeindeverwaltung oder einem Notar). Die Gebühr fügen Sie bitte als Verrechnungsscheck bei.