Fundbüro
Fundbüro
Sie haben etwas verloren? Oder gar gefunden? Dann sind Sie hier richtig!
Das Bürgerbüro ist Anlaufstelle für alle Fundsachen in Neunkirchen. Hier werden sie gesammelt, registriert und - wenn möglich - dem Eigentümer zurückgegeben.
Fundbüro online
Das Fundbüro bietet Ihnen einen Online-Zugriff auf die in Neunkirchen abgegeben Fundsachen über das FunduSPortal der Firma GMS.
Wählen Sie dort das Bundesland Nordrhein-Westfalen und danach den Landkreis "Siegen-Wittgenstein" und Sie können online die in Neunkirchen abgegeben Fundsachen recherchieren.
Verloren
Sollten Sie in Neunkirchen etwas verloren haben, kann Ihnen vielleicht das Fundbüro helfen.
Fundgegenstände werden in der Regel im Fundbüro abgegeben oder angezeigt.
Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (beispielsweise bei Ausweispapieren) informieren wir Sie so schnell wie möglich.
Sie können natürlich auch gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail nachfragen.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Zeit nicht, wird die Fundsache an den Findenden herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden. Fundsachen, die nach Ablauf von sechs Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden anderweitig verwertet.
- Haben Sie eine Geld- oder Kreditkarte verloren? Denken Sie an die Sperrung der Karte
- Das Fundbüro der Gemeinde Neunkirchen bietet Ihnen einen Online-Zugriff auf die Fundsachendatenbank - FunduSPortal.
- Suchen Sie Ihr Tier, wenden Sie sich bitte an das Tierheim Siegen.
Gefunden
Sollten Sie eine verlorene Sache in Neunkirchen finden und sie an sich nehmen, müssen Sie dies im Fundbüro der Gemeinde Neunkirchen melden, sofern Sie die Sache der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zurückgeben können.
Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhanden gekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sachen (beispielsweise schrottreife Fahrräder oder Mopeds; unbrauchbare Fahrzeugreifen; zerrissene, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- und Wäschestücke).
Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10 € sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.
Die Fundsachen werden beim Fundbüro der Gemeinde Neunkirchen erfasst. Das Fundbüro wird versuchen, den Eigentümer oder die Eigentümerin zu ermitteln. In vielen Fällen ist dieses jedoch nicht möglich. Im Fundbüro wird eine Funddatenbank geführt, damit auf Nachfrage eine Rückgabe an den rechtmäßigen Eigentümer oder die Eigentümerin möglich ist.
- Fundtiere melden Sie bitte dem Tierheim Siegen.
- Informationen zu Ihren Pflichten als Finderin oder Finder erhalten Sie in diesem Auszug aus dem BGB (PDF, 13 kB).