Sprungziele
Inhalt

Dienstleistungen

Gartenwasserzähler

Informationen zum Gartenwasserzähler

Gartenbesitzer haben die Möglichkeit durch die Installation eines Gartenwasserzählers die Schmutzwassergebühren zu verringern.
Nach § 4 Abs. 5 der Abwassergebührensatzung der Gemeinde Neunkirchen werden bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen) abgezogen, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden. Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige hat den Nachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten, messrichtig funktionierenden und geeichten Wasserzähler zu führen.

Folgende Hinweise sind bei der Nutzung eines Gartenwasserzählers zu beachten:
  • Die Installation des Gartenwasserzählers muss in einer Wasserleitung erfolgen, die ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt wird.
  • Die Füllung von Pools und Schwimmbecken darf nicht über den Gartenwasserzähler erfolgen.

Bei Wasser aus Pools und Schwimmbecken handelt es sich aus wasser-wirtschaftlicher Sicht um Abwasser (§ 54 Abs.1 Wasserhaushaltsgesetz –WHG).
Auch für den Fall, dass keine Chlorung oder sonstige Behandlung des Wassers vorgenommen werden sollte, wird das Wasser alleine durch den Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert, wie zum Beispiel durch Sonnencreme, Haare, Laub, usw.
Die zuvor genannten Gründe führen zu einer Veränderung des Wassers, sodass die ursprüngliche Beschaffenheit des Frischwassers nicht mehr vorhanden ist.
Dieses darf daher nicht auf dem Grundstück versickert werden, sondern muss in den öffentlichen Schmutzwasserkanal geleitet werden, um eine Reinigung des Abwassers in der Kläranlage zu ermöglichen. Demnach sind hierfür die Abwassergebühren zu zahlen. Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

  • Die Installation des Gartenwasserzählers muss fest mit der Hausinstallation verbunden sein.
  • Der Gartenwasserzähler muss frostsicher montiert werden.
  • Zapfhahnzähler sind nicht zulässig.
  • Der Leitungsverlauf der Installation des Gartenwasserzählers muss vom Abzweig der Hausinstallation bis zum Zapfhahn durchgehend erkennbar und nachverfolgbar sein (ausgenommen Wanddurchlass).
  • Im Nahbereich (ca. 5m) des Zapfhahns des Gartenwasserzählers darf sich kein Anschluss an die Kanalisation befinden.
  • Um einen Gartenwasserzähler zu montieren, ist der Einbau einer Wasserzählereinbaugarnitur, bestehend aus Schrägsitzventil, Kombiniertes Freistrom Rückschlagventil mit Entleerung (KFR) und ein Wasserzählerbügel mit 1“ Anschluss (Bild 1) erforderlich.
  • Der Einbau der o.g. Ventile und der Umbau der Hausinstallation haben durch ein Fachunternehmen zu erfolgen.
  • Die Einbaustelle des Gartenwasserzählers ist mit den Gemeindewerken Neunkirchen abzustimmen. Die Gemeindewerke bestimmen die Einbaustelle des Gartenwasserzählers.
  • Vor Inbetriebnahme der Gartenwasserzähleranlage wird diese durch die Mitarbeiter des Wasserwerks Neunkirchen überprüft und abgenommen. Bei mängelfreier Abnahme, erfolgen durch die Mitarbeiter des Wasserwerks der Einbau des Gartenwasserzählers und die Verplombung.
  • Es dürfen nur Gartenwasserzähler verwendet werden, die vom Wasserwerk zur Verfügung gestellt werden und die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Eichfrist für Kaltwasserzähler beträgt aktuell 6 Jahre.
  • Die Kosten der Hausinstallation und für den Einbau des Gartenwasserzählers sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.
  • Für den Gartenwasserzähler ist, gem. § 3 Abs. 2 der Entgeltsatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Neunkirchen, eine monatliche Zählergebühr zu entrichten.
  • Die Ablesung des Gartenwasserzählers erfolgt im Rahmen der jährlichen Wasserzählerablesung.
Lohnt sich der Einbau eines Gartenwasserzählers?

Hier lautet die Antwort: Es hängt von Ihrem individuellen Gießverhalten und der Größe der zu bewässernden Fläche ab. Aus diesem Grund empfehlen wir zuerst eine Kosten-/Nutzenanalyse vorzunehmen.
Vergleichen Sie bitte die Ihnen entstehenden Kosten für die Neuinstallation und die Zählergebühren mit der voraussichtlich eingesparten Abwassergebühr.

Beispielrechnung:
(ohne Kosten der Neuinstallation!)

Schmutzwassergebühr: 3,44 € / m³ -Stand: 01.01.2022-
Zählergebühr: mtl. 7,50 € zzgl. MwSt = 96,30 € pro Jahr -Stand: 01.01.2022-

96,30 € pro Jahr / 3,44 € pro m³ = 27,99 m³ pro Jahr

Fazit:

Ohne Berücksichtigung der einmaligen Kosten für die Neuinstallation lohnt es sich für Sie nur dann einen Gartenwasserzähler einbauen zu lassen, wenn Sie einen großen Garten haben und rd. 22.400 Liter (22,4 m³) im Jahr für Ihre Gartenbewässerung benötigen.


Antrag auf Einbau eines “Gartenwasserzählers“ im Bürgerportal der Gemeinde Neunkirchen


Haben Sie noch Fragen zum Gartenwasserzähler?

Die Mitarbeiter des Wasserwerks sind gerne für Sie da!
E-Mail: wasserwerk@neunkirchen-siegerland.de

Tel. 0171-5241719, Anrufzeiten:

Montag - Donnerstag 06:45 - 16:00

Freitag 06:45 - 12:45

nach oben zurück