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Hundesteuer, An- und Abmeldung

Wer einen Hund besitzt, muss nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Neunkrchen Hundesteuer bezahlen. Im Bürgerbüro der Gemeinde Neunkirchen bekommen Sie die entsprechenden An- und Abmeldeformulare. Sie können diese an Ort und Stelle ausfüllen und abgeben.

Bezahlen müssen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nichts. Den Steuerbescheid schickt Ihnen einige Tage später der Fachbereich Finanzen zu.

Sie können die Formulare auch am Seitenende aufrufen, ausfüllen und ausdrucken. Ebenso steht Ihnen die Möglichkeit der Anmeldung über unser Bürgerportal zur Verfügung:

Hundeanmeldung im Bürgerportal der Gemeinde Neunkirchen

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