Kanalhausanschluss
Das Gemeindewerk Neunkirchen unterhält ca. 3.500 Kanalhausanschlüsse an dem öffentlichen Kanalisationsnetz.
Es baut, betreibt und unterhält die Kanalhausanschlussleitung, beginnend am Hauptkanal in den öffentlichen Verkehrsflächen, bis zur Grundstücksgrenze des Anschlussnehmers. Bei Kanalhausanschlüssen über Fremdgrundstücke ist grundsätzlich der Anschlussnehmer für diesen verantwortlich.
Zur Zeit gelten für die Abwasserbeseitigung folgende Gebührensätze:
- Herstellung eines Kanalhausanschlusses pauschal 1.600,00 Euro brutto (gilt auch für die Entwässerung im Trennsystem und nur für den Erstanschluss eines Grundstückes).
- Jeder weitere Kanalhausanschluss wird nach den tatsächlichen Herstellungskosten abgerechnet.
Weitere Bestimmungen, Kosten, etc., können Sie der Entwässerungssatzung sowie der Entgeltsatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neunkirchen und den dazugehörigen Anlagen entnehmen.