Kinderreisepass
Kinderreisepass
Seit dem 01.01.2006 hat der neue Kinderreisepass den bisherigen Kinderausweis abgelöst. Seitdem werden weder Kinderausweise neu ausgestellt noch die alten verlängert. Noch gültige Kinderausweise können jedoch weiterhin benutzt werden.
Kinderreisepässe, die nach dem 25.10.2006 ausgestellt werden, berechtigen nicht mehr zur visafreien Einreise in die USA. Hier ist ein regulärer Reisepass nötig. Bitte erkundigen Sie sich vor der Reise, welches Dokument ihr Kind benötigt.
Gebühr:
Neuantrag: 13,00 Euro, Verlängerung: 6,00 Euro
Gültigkeit:
Bei der ersten Ausstellung 6 Jahre. Er kann einmal verlängert werden; maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Bitte bringen Sie mit:
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde Ihres Kindes
- soweit vorhanden: Kinderausweis / Kinderreisepass
- ein Lichtbild; bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zum Lichtbild
- Ihr Kind
- falls nur ein Elternteil vorspricht: eine schriftliche Zustimmungserklärung
Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie am Ende dieser Seite. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestalltungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Bearbeitungsdauer:
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt.