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Kinderreisepass

Allgemeine Informationen:

Kinderreisepässe sind grundsätzlich für Reisen ins Ausland erforderlich. Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) persönlich gestellt werden. Jeder Kinderreisepass wird mit einem aktuellen Lichtbild ausgestellt. Bei der Beantragung muss das Kind, für das der Kinderreisepass beantragt wird, auch persönlich anwesend sein. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr sind erforderlich.

Bitte bringen Sie mit:
  • ein Lichtbild; bitte beachten Sie die Informationen zum Lichtbild
  • die Geburtsurkunde Ihres Kindes - bei Neu-Zuzug oder Einbürgerung
  • soweit vorhanden: der bisherige Kinderreisepass
  • Ihr Kind
  • falls nur ein Elternteil vorspricht: eine schriftliche Zustimmungserklärung


Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie rechts unter "Dokumente". Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen; bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.

Die gleichen Unterlagen werden auch zu einer Aktualisierung/Verlängerung benötigt.

Gültigkeit:

Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ausgestellt werden. Auch beträgt die Verlängerung der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 maximal 12 Monate.

Bearbeitungsdauer:

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt.

Gebühr:

Neuantrag: 13,00 Euro, Verlängerung: 6,00 Euro, Aktualisierung des Lichtbildes: 6 Euro

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