Lebenspartnerschaft
Seit dem 01.10.2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare nach deutschem Recht die Ehe miteinander eingehen. Die Eheschließung tritt damit an Stelle der Eintragung einer Lebenspartnerschaft, die zeitgleich abgeschafft wurde. Folglich gelten die Informationen auf unserer Seite zur Eheschließung, „Anmeldung zur Eheschließung“ ab sofort auch in gleichem Umfang für gleichgeschlechtliche Paare, die heiraten möchten.
Eine in der Zeit zwischen 2001 und 2017 begründete Lebenspartnerschaft kann beim Standesamt in eine Ehe umgewandelt werden.