Leistungen nach SGB II
Am 1. Januar 2005 wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer neuen Sozialleistung zusammengefasst – zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Arbeitslosengeld II nach dem SGB II. Diese Leistungen erhalten alle Personen, die gesundheitlich in der Lage sind einer Tätigkeit nachzugehen, jedoch gleichzeitig über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes verfügen.
Die Leistungsgewährung nach dem SGB II erfolgt in geteilter Trägerschaft durch die Bundesagentur für Arbeit und dem Kreis Siegen-Wittgenstein. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe haben die vorher genannten Träger eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet, die mit einem Team in der Gemeinde Neunkirchen vertreten sind.
Das Team des Jobcenters Neunkirchen befindet sich im 2. OG des Rathauses.
Nähere Informationen zum Leistungsspektrum sowie den Leistungsvoraussetzungen erhalten Sie unter
und selbstverständlich vor Ort im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen.
Die benötigten Antragsformulare erhalten Sie bei der der Agentur für Arbeit.
Ansprechpartner
Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein
Geld- und Mietangelegenheiten:
0271 38469-100
Arbeitssuche und Vermittlung:
0271 3846-101