Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Asylbewerber*innen und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Hilfegewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt sich auf die Sicherstellung des absolut notwendigen Lebensunterhalts. Dies erfolgt durch die unentgeltliche Bereitstellung der Unterkunft, die Gewährung von Grundleistungen in Form eines Barbetrages sowie die Ausgabe von Krankenhilfe (hier: Ausgabe von Krankenscheinen).