Meldebescheinigung
Auf Wunsch erhalten Sie eine Meldebescheinigung über Ihre eigenen Daten, wenn Sie in Neunkirchen mit einer Wohnung gemeldet sind.
Enthalten sind
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Auf Wunsch können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
- Familienstand.
Die Gebühr beträgt 9 Euro.
Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten zur Beantragung:
- Schriftlich per Post an: Gemeinde Neunkirchen, Bürgerbüro, Kölner Straße 174A, 57290 Neunkirchen. Bezahlung: Vorkasse unter Angabe des Verwendungszweckes "3011-20" (Überweisungsbeleg beifügen).
- Persönlich im Bürgerbüro. Die Bezahlung ist in bar oder per EC-Cash möglich. Die Meldebescheinigung können Sie gleich mitnehmen.
Telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können wir Meldebescheinigungen nur persönlich aushändigen oder per Post an die gemeldete Anschrift zusenden. Wird sie durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine qualifizierte Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder.