Namenserteilung für Kinder
Möglich sind folgende Erklärungen:
- Der allein sorgeberechtigte Elternteil kann seinem minderjährigen Kind den Familiennamen des anderen Elternteils erteilen (z. B. die allein sorgeberechtigte Mutter erteilt dem Kind den Namen des Vaters).
- Der Elternteil, der allein oder gemeinsam sorgeberechtigt ist, und dessen Ehegatte können dem minderjährigen Kind ihren Ehenamen erteilen (z. B. die wieder verheiratete Mutter und ihr Ehemann erteilen dem Kind ihren Ehenamen).
Unter welchen Voraussetzungen diese Namenserklärungen möglich und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind erfahren Sie beim Standesamt.