Namensrechtliche Erklärungen
Beim Standesamt können folgende die Ehe betreffende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:
- Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens,
- Voranstellen oder Anfügen des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens sowie
- Widerruf dieser Erklärung,
- Wiederannahme des Geburtsnamens oder des vor der Ehe geführten Namens nach Auflösung der Ehe.
Auch hier empfiehlt sich eine telefonische oder persönliche Anfrage, unter welchen Voraussetzungen diese Namenserklärungen möglich und welche Unterlagen vorzulegen sind.