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Dienstleistungen

Nebenwohnung

Sie haben mehrere Wohnungen?

Dann ist Ihre Hauptwohnung an dem Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Bei Verheirateten gilt die Familienwohnung als Hauptwohnung.

Ihre Nebenwohnung in Neunkirchen soll nun Hauptwohnung oder alleinige Wohnung werden?

Sie sind in Neunkirchen mit Nebenwohnung gemeldet und leben nun überwiegend in Neunkirchen. Dann benötigen wir

  • Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
  • den Meldeschein "Erklärung zur Änderung des Wohnungsstatus"
  • wenn Sie weiterhin mehrere Wohnungen haben benötigen wir zusätzlich ein Beiblatt.

Den Meldeschein und das Beiblatt erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Neunkirchen. Durch den Statuswechsel wird die Gemeinde Neunkirchen zuständig für die Ausstellung Ihrer Personaldokumente und Sie können Ihr Wahlrecht in Neunkirchen ausüben, sofern die gesetzlich bestimmten Termine eingehalten werden. Der Meldeschein muss von Ihnen persönlich unterschrieben im Bürgerbüro vorgelegt werden. Bei der Abgabe des Meldescheines können Sie sich vertreten lassen.

Ihre Hauptwohnung in Neunkirchen soll nun Nebenwohnung werden?

Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde, in der Ihre neue Hauptwohnung liegt. Geben Sie bitte bei der Anmeldung der neuen Wohnung an, ob die Wohnung in Neunkirchen als Nebenwohnung beibehalten wird oder ob Sie ganz ausziehen.

Gebühren fallen für die Statusänderung nicht an.

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