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Dienstleistungen

Niederschlagswassergebühren

Anzeigepflicht bei Änderungen an den Entwässerungsflächen

Nach Erhebung der Flächen zur Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr im Jahr 2009, ist es in der Gemeinde Neunkirchen durch verschiedene Bau- und Sanierungsmaßnahmen auf den Privat- oder Gewerbegrundstücken zu Änderungen bezüglich der an das Kanalnetz angeschlossenen Flächen gekommen. Sofern für Baumaßnahmen ein Bauantrag gestellt wurde, konnten die Bauherren angeschrieben und die Flächen seitens der Gemeindeverwaltung entsprechend korrigiert und angepasst werden. Es gibt aber auch zahlreiche Baumaßnahmen, für die kein Bauantrag gestellt werden muss.

Hierunter fällt z. B. die Befestigung von Wegen, Hofeinfahrten, Terrassenflächen, etc.. Die Gemeinde Neunkirchen bittet im Zuge des Selbstauskunftsverfahrens Flächen mitzuteilen, die zu einer Änderung der bereits berücksichtigten abflusswirksamen Flächen (d. h. Flächen die an das gemeindliche Kanalnetz angeschlossen sind) führen.

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