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Personalausweis


Personalausweis mit Fingerabdruck und EU-Logo ab 01. August 2021

Ab 01. Aug. 2021 werden Personalausweise noch fälschungssicherer: Künftig müssen zwei Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert werden, das war bisher freiwillig. Auch optisch hat sich eine Kleinigkeit getan; auf der Vorderseite ist nun das EU-Logo aufgedruckt.

Mit den Änderungen wird eine EU-Verordnung umgesetzt, die der Angleichung aller Personalausweise in der EU in Sachen Design und Sicherheitsstandards dient. Die Gebühren für einen neuen Personalausweis bleiben gleich, sie liegen bei 37 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren bzw. 22,80 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren.

Keine Umtauschpflicht

Alle bisher ausgestellten Ausweise bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig, ihr Umtausch ist vorher nicht nötig.

Weitere Informationen erhalten Sie rechts im Infokasten "Dokumente" oder im Personalausweisportal des Bundesministerium des Inneren.



Neuer Personalausweis

Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er ist kleiner, aber vielseitiger und bietet viele Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikationen in der anlogen und der digitalen Welt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier und unter www.personalausweisportal.de

Ausweispflicht

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.

Antragstellung
  • Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.
  • Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsformular und der Identitätsprüfung erforderlich.
  • Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich kommen können, nehmen bitte telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro auf.
Unter 16 Jahre

Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ein Muster für eine Vollmacht ist hier hinterlegt. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.

Vorzulegende Unterlagen
  • Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder
  • Ihren Kinderreisepass / Kinderausweis und/oder Ihren Reisepass
  • ein aktuelles Lichtbild, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den Lichtbildern.

Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind Sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch, Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Gebühren

Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt 37,00 Euro. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu bezahlen.

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Vorläufiger Personalausweis

Gebühr: 10,00 EUR
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis.

Gleichzeitig müssen Sie den "normalen" Personalausweis beantragen, Sie benötigen dazu alle oben beschriebenen Unterlagen und insgesamt zwei Lichtbilder.
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar im Bürgerbüro ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.

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