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Reisepass

Allgemeine Informationen:

Einen Reisepass benötigen Sie grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb Europas. Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden. Sie müssen eine Unterschrift lelisten und für elektronische Reisepässe werden Fingerabdrücke erfasst.

Für Ihren Antrag benötigen Sie:
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, das folgenden Anforderungen genügt: Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
    • Hochformat, Größe 45 mm x 35 mm ohne Rand
    • keine abgerundeten Ecken
    • heller Hintergrund
  • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder
  • Ihren Kinderausweis oder
  • Ihren Personalausweis (Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit)
Gültigkeit:

bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, sonst 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich!

Bearbeitungsdauer:

Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 - 4 Wochen rechnen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern. Die Gemeinde Neunkirchen hat hierauf keinen Einfluss. Für Eilfälle empfehlen wir den Expresspass.

Gebühr:

60,00 EUR, für Personen unter 24 Jahren 37,50 EUR. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu bezahlen.

Abholung:

Sie erhalten von uns schriftlich Nachricht, wenn der Reisepass abgeholt werden kann.

Wenn Sie den neuen Reisepass abholen, müssen Sie den alten vorlegen. Er wird durch die Ausgabestelle ungültig gemacht und Ihnen auf Wunsch als Andenken zurückgegeben. Bei der Abholung des Reisepass können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Der/die Bevollmächtigte soll sich ausweisen können.

Vorläufiger Reisepass

In dringenden Einzelfällen (z.B. Reiseantrii innerhalb von drei Tagen) kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Zusätzlich zu den für den normalen Reisepass notwendigen Unterlagen ist eine Buchungsbescheinigung, Reisenachweis vorzulegen.
Der vorläufige Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt und ist ein Jahr gültig.

Ohne Visum berechtigt der vorläufige Reisepass nicht zur Einreise in die USA.
Aus diesem Grund sollte ein (endgültiger) Reisepass mindestens sechs Wochen vor Reisebeginn beantragt werden.
Beachten Sie bitte auch die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Gebühr: 26,00 EUR

Reisepässe für minderjährige Kinder

Bei Austellung Reisepässen an Personen unter 18. Jahren muss das Einverständnis des/der Personenberechtigten und dessen/deren Ausweis/e oder Pass vorliegen und kann nur in Begleitung mindestens eines Personenberechtigten beantragt werden.. Zum Einverständnis beider Elternteile siehe Kinderreisepässe.

Espress-Reisepass

In besonders eiligen Fällen kann der ePass im Expressverfahren ausgestellt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei termingerechter Übermittlung an die Bundesdruckerei in der Regel 72 Stunden (= 3 Arbeitstage, sofern der Expresspass bis 11:00 Uhr beantragt wurde).

Gebühr: zuzüglich zur normalen Gebühr ein Zuschlag von 32,00 EUR

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