Rundfunkgebührenbefreiung
Schwer Körperbehinderte, Kriegsversehrte, Empfänger von Arbeitslosengeld II nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch und Empfänger von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch können auf Antrag von der Entrichtung der monatlichen GEZ-Rundfunkgebühr befreit werden.
Zuständig ist ausschließlich die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)DEU - 50656 Köln, www.rundfunkbeitrag.de
Die Antragsformulare erhalten Sie im Bürgerbüro.