Schwerbehindertenausweis
Ab dem 01.01.2008 sind die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts vom Versorgungsamt Soest in die Zuständigkeit der Kommunen übergegangen. Für Neunkirchen ist die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein damit beauftragt.
Für weitere Fragen steht die Schwerbehindertenabteilung der Fachservice Soziales des Kreises Siegen-Wittgenstein unter der Telefonnummer 0271 333-1788 von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr zur Verfügung.
Erstanträge und Änderungsanträge erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Neunkirchen; ebenso können Sie dort Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen.
Informationen zum neuen Schwerbehindertenausweis
Ab dem 1. September 2014 gibt es den Schwerbehindertenausweis in Scheckkartenformat. Er enthält erstmals den Nachweis in englischer Sprache sowie eine Kennzeichnung in Brailleschrift, damit blinde Menschen den Ausweis von ihren anderen Karten in gleicher Größe unterscheiden können.
Alle bisherigen Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis sie abgelaufen sind. Es besteht kein Umtauschzwang. Somit kann auch nach dem 01.09.2014 die Gültigkeitsdauer der alten Ausweise - sofern noch ein Verlängerungsfeld frei ist - im Bürgerbüro der Gemeinde verlängert werden.
Wer jedoch den alten Ausweis in einen neuen umtauschen möchte, kann dies unter Vorlage eines farbigen Lichtbildes im Passbildformat beantragen. Der Umtausch ist gebührenfrei.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein .