Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.
Den Antrag können Sie persönlich beim Bürgerbüro stellen, bitte bringen sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Gebühren fallen nicht an.