Vaterschaftsanerkennung
Leider erblicken hier in Neunkirchen nur noch sehr wenige Kinder das Licht der Welt. Die meisten neuen Neunkirchener Erdenbürger werden in Siegen oder Kirchen (Sieg) geboren. Die Geburt ist dann auch mit einer Anzeige des entsprechenden Krankenhauses beim Standesamt Siegen oder Kirchen (Sieg) anzumelden.
Sollte Ihr Kind - entgegen allen Gewohnheiten - doch hier in Neunkirchen geboren werden, benötigen Sie auf jeden Fall eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme.
Die weiteren vorzulegenden Unterlagen und Urkunden hängen vom Einzelfall ab. Bitte melden Sie sich hier im Standesamt, wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Der Vater des Kindes, der mit der Mutter nicht verheiratet ist, kann auch in den Geburtseintrag aufgenommen werden, wenn er die Vaterschaft zum Kinde anerkennt. Die Vaterschaft kann auch schon vor der Geburt des Kindes beim Standesbeamten anerkannt werden. Wenn die Anerkennung der Vaterschaft gewünscht ist, hat der Vater seinen Lichtbildausweis, das Original seiner Geburtsurkunde, - bei Geburt im Ausland - seine Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (beides im Original), wenn er verheiratet ist zusätzlich einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister, - bei Eheschließung im Ausland – eine Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung (beides im Original) vorzulegen.
Die Mutter muß der Vaterschaftsanerkennung mit ihrer Unterschrift zustimmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß bei der Vaterschaftsanerkennung beide Elternteile persönlich beim Standesamt anwesend sein müssen. Schließlich hat eine Vaterschaftsanerkennung weitreichende rechtliche Folgen.