Vollmacht
Wenn Sie persönlich bei uns vorsprechen, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Rei-sepass mit. Nach den Bestimmungen des Datenschutzes sind Ihre persönlichen Daten zu schützen. Wir müssen uns daher davon überzeugen, dass wir nur mit Ihnen selbst über Ihre personenbezogenen Daten sprechen.
Möchten Sie jemanden beauftragen, Ihr Anliegen bei einem Bürgerbüro vorzubringen, so prüfen Sie bitte zunächst, ob dies überhaupt rechtlich zulässig ist.
- Bei der Abgabe eines von Ihnen unterschriebenen Meldescheines können Sie sich von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen (Beachten Sie: Der Meldeschein muss vom Meldepflichtigen unterschrieben sein).
- Einen Personalausweis können Sie nur persönlich beantragen.
- Eine Meldebescheinigung können Sie von einer beauftragten Person mit qualifizierter Vollmacht abholen lassen.
- Bei einem Führungszeugnis ist eine vorherige Unterschriftsbeglaubigung (beispiels-weise bei einem Notar) auf der Vollmacht notwendig.
Zu einer qualifizierten Vollmacht gehört neben Ihrer eigenhändigen Unterschrift und dem Namen des Beauftragten auch Ihr eigener Personalausweis oder Reisepass. In manchen ausländischen Pässen ist keine Unterschrift des Passinhabers vorgesehen. Daher können Sie in diesem Fall leider keine qualifizierte Vollmacht erteilen.
Eine Vollmacht ist auch für volljährige Familienmitglieder (Kinder, Ehegatten) erforderlich. In einigen Fällen ist bei Minderjährigen die Vollmacht beider Eltern vorgeschrieben, gegebe-nenfalls die Vorlage eines Sorgerechtsbescheides.
Erkundigen Sie sich bitte im Zweifelsfall vorab telefonisch.