Wasserhausanschluss
Das Gemeindewerk Neunkirchen baut, betreibt und unterhält innerhalb der bebauten Ortslage das Wasserversorgungsnetz einschließlich der Hausanschlüsse.
Die Zuständigkeit des Gemeindewerkes für die Hausanschlussleitung endet unmittelbar hinter dem installierten Wasserzähler.
Für die weiterführenden Leitungen und Armaturen ist der Hauseigentümer zuständig. Die bauliche Ausführungen sind in der Wasserversorgungssatzung geregelt
Die Gebühren für den Wasserbezug, Wasserzähler oder Herstellung eines Wasserhausanschlusses können Sie in der Entgeltsatzung entnehmen.