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Dienstleistungen

Wehrerfassung - freiwilliger Wehrdienst

Die Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes wurde zum 1. Juli 2011 ausgesetzt.

Aufgrund des zum 01. Juli 2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetzes (Artikel 1, Abs. 1) und den damit verbundenen Änderungen in der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (§§ 2 und 6) entfällt die regelmäßige Datenübermittlung der Meldebehörden an die Bundeswehr (Wehrüberwachung). Diese Datenübermittlung ist zukünftig nur noch im Verteidigungs- und Spannungsfall zulässig.

Im Gegenzug wurde der Freiwillige Wehrdienst (FWD) eingerichtet. Dieser bietet Frauen und Männer die Möglichkeit, bis zu 23 Monaten freiwilligen Dienst in den Streitkräften zu leisten.

Die Wehrerfassung ist dazu durch eine neue Datenübermittlung (§ 58, Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes) ersetzt worden. Die Meldebehörden übermitteln dem Bundesamt für Wehrverwaltung künftig jährlich - jeweils bis zum 31.03. - zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauf folgenden Jahr volljährig werden:

  • Vorname
  • Familienname
  • und gegenwärtige Anschrift.

Diese Daten dürfen nur zur Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften verwendet werden.

Gegen diese Datenübermittlung steht den Bürgerinnen und Bürgern ein Widerspruchsrecht zu. Diesen Widerspruch können Sie schriftlich oder persönlich beim Bürgerbüro der Gemeinde Neunkirchen einlegen.

Zuständig für Fragen rund um das Thema Wehrrecht ist das
Kreiswehrersatzamt Siegen
Tiergartenstraße 58
5707 Siegen
Tel. 02 71 / 50 12-0.

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