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Wohngeld

Wohnen kostet Geld. Daher gewährt der Staat in gewissen Fällen finanzielle Hilfe, das Wohngeld. Wohngeld können Mieter und Hauseigentümer erhalten. Es ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten der Miete bzw. der Belastung eines Hauses, die für Mieter als Mietzuschuss und Hauseigentümer als Lastenzuschuss gewährt werden.

Die Gewährung von Wohngeld ist abhängig von

  • der Zahl der Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der anrechenbaren Wohnkosten

Wichtig ist die Abgabe des Antrages. Das Wohngeld wird erst vom Beginn des Monates an gewährt, in welchem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Für zurückliegende Zeiten gibt es grundsätzlich kein Wohngeld.

Zweiter Heizkostenzuschuss

Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.

Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.

In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.

Wohngeldreform 2023:

Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden

Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichsstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Formulare zum Thema Wohngeld

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