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allgemeinbildende Schulen Aufnahme Realschule

Nr. 99088003034003

Sie möchten Ihr Kind an einer Realschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.

Sie können Ihr Kind an der Realschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat. Bitte berücksichtigen Sie auch die Grundschulempfehlung.

In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • ein dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertiger Abschluss,
  • ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss,
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife)

Mit dem mittleren Schulabschluss an einer Realschule kann ein Ausbildungsberuf oder ein Bildungsgang am Berufskolleg gewählt werden, um dort einen höheren Abschluss zu erwerben. Wer die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erhält, kann die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg besuchen.

Über die Aufnahme an einer Realschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
  • von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
  • Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
  • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
  • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

Voraussetzungen

Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.

Weiterführende Informationen

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Realschule/index.html http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

Hinweise (Besonderheiten)

Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.

Verfahrensablauf

  • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
  • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

Frist

Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der Realschule unmittelbar.
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