allgemeinbildende Schulen Aufnahme Realschule
Nr. 99088003034003Sie möchten Ihr Kind an einer Realschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.
Sie können Ihr Kind an der Realschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat. Bitte berücksichtigen Sie auch die Grundschulempfehlung.
In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
- ein dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertiger Abschluss,
- ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss,
- der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Mit dem mittleren Schulabschluss an einer Realschule kann ein Ausbildungsberuf oder ein Bildungsgang am Berufskolleg gewählt werden, um dort einen höheren Abschluss zu erwerben. Wer die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erhält, kann die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg besuchen.
Über die Aufnahme an einer Realschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Rechtsgrundlage(n)
SchulG NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_validate_suche?begriff=schulg&sg=0&menu=1&x=0&y=0
APO-S I:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000640
SchulG NRW APO-S IErforderliche Unterlagen
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
- von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
- Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
- Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
- ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
Voraussetzungen
Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.