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Datum: 20.01.2026

Kleinprojekte-Förderung

„Sie haben eine Idee für ein neues Angebot in Ihrer Gemeinde und sind auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten? Dann bewerben Sie sich ab sofort auf die diesjährige Kleinprojektförderung in der LEADER-Region 3-Länder-Eck. Ihre Ideen dürfen gerne kreativ und originell sein“, so die 1. Vorsitzende des Regionalvereins Roswitha Still.

Aus dem Programm „Kleinprojekte“ können Fördermittel für kleinere Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. die Schaffung neuer Treffpunkte, die Gestaltung von Plätzen, Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze, Naturschutzmaßnahmen oder die Errichtung von Hinweistafeln vergeben werden. Ebenso können nicht investive Maßnahmen wie Konzepte, Workshops oder Printmedien etc. gefördert werden. Die Gesamtkosten pro Einzelprojekt dürfen 20.000 Euro nicht übersteigen. Es kann eine Förderung in Höhe von maximal 80 % beantragt werden. Die restlichen mindestens 20 % muss der Antragsteller als Eigenmittel (keine Spenden o.Ä.) selbst aufbringen.

Die geförderten Kleinprojekte müssen einen Mehrwert für die Allgemeinheit aufweisen, indem sie uneingeschränkt öffentlich zugänglich beziehungsweise nutzbar sind oder einen signifikanten öffentlichen Nutzen haben. Projekte, die dem reinen Eigennutz oder zur Erfüllung originärer Zwecke des Antragstellers dienen, sind nicht förderfähig. Auch (Privat-) wirtschaftlich ausgerichtete Projekte können nicht gefördert werden. Laufender Betrieb, Unterhaltung und energetische Maßnahmen sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen. Die Projekte müssen den Inhalten und Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie der Region 3-Länder-Eck entsprechen. Ein Bezug zu den Themenbereichen Dorfleben, Nachbarschaft zu Hessen und Rheinland-Pfalz, Freizeit, Tourismus, Wirtschaft, Arbeitsplätze und/oder Natur, Umwelt und Klimawandel ist daher notwendig.

Anträge können bis zum 26.02.2026 beim LEADER-Regionalmanagement eingereicht werden. Eine Beratung durch das Regionalmanagement ist erforderlich. Über die Projektauswahl entscheidet der Vorstand des Regionalvereins voraussichtlich nach den Osterferien. Wann mit der Projektdurchführung begonnen werden kann, ist abhängig von der Mittelzuweisung. In jedem Fall müssen die Projekte bis Ende November 2026 vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein. Gefördert werden daher bevorzugt schnell umsetzbare Maßnahmen (Umsetzungszeitraum ca. sechs Monate). Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Fördermittel durch Bund und Land. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Alle weiteren wichtigen Informationen sowie die erforderlichen Dokumente stehen im Internet unter www.leader-3le.de zum Download bereit. Interessierte können sich gerne ab sofort beim LEADER-Regionalmanagement, Stefanie Schmidt und Verena Landau unter Tel. 02739 802 -355/- 356 bzw. oder per Mail an info@leader-3laendereck.de melden.

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