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Sterbefall

Zusätzlich zu der Todesbescheinigung, die durch den den Tod feststellenden Arzt ausgestellt wird, werden folgende Urkunden benötigt:

  • Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Heiratsregister bei verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Verstorbenen, ggf. die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten oder das Scheidungsurteil,
  • Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen,
  • Personalausweis/Reisepass

Für die Beurkundung sind grundsätzlich Original-Urkunden (ggf. mit einer durch einen amtlich anerkannten Dolmetscher gefertigten Übersetzung) vorzulegen. Als Urkundenersatz sind Kopien, Telefaxe bzw. E-Mails nicht zulässig.

Nach Beurkundung des Sterbefalles werden durch das Standesamt die gewünschten Sterbeurkunden ausgestellt, wobei die für die Krankenkasse und für die Rentenantragstellung benötigten Urkunden gebührenfrei sind. Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig.

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