Beglaubigung Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde des Kreis Siegen-Wittgenstein
12.09.2024
15:00 bis 18:00 Uhr
Bahnhofstraße 3
57290 Neunkirchen
- Telefon: +49 2735 767-0
- Fax: +49 2735 5342
- E-Mail: info@neunkirchen-siegerland.de
- De-Mail: gemeinde.neunkirchen@neunkirchen-siegerland.de-mail.de
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In jedem Quartal kommt ein Mitarbeiter der Betreuungsbehörde des Kreises Siegen -Wittgenstein um das wichtige Formular der Vorsorgevollmacht kostenlos zu beglaubigen. Vorsorgevollmachten von Menschen, die ein hohes Vermögen und/oder Grundbesitz ihr eigen nennen sollten in jedem Fall durch einen Notar oder die Betreuungsbehörde beglaubigt werden. Die Voraussetzung für einen Beglaubigungstermin ist die vorherige Beratung in der Senioren-Service-Stelle. Termine ausschließlich nach Vereinbarung!