Friedhöfe
Rat und Hilfe für den Trauerfall
Wer denkt schon gerne an den Tod? Die meisten Menschen verdrängen diesen Gedanken, obwohl jeder von uns eingebunden ist in den unumgänglichen Kreislauf des Lebens und Sterbens.
Sinnvoll ist es, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, um Fragen zu klären, die stets in diesem Zusammenhang entstehen. Die aus Gesprächen und Überlegungen heraus getroffenen Entscheidungen sollten Sie dann auch mit den nächsten Angehörigen, mit Menschen, die Ihnen nahestehen oder mit einem Bestattungsinstitut besprechen und/oder eventuell schriftlich niederlegen und diese Erklärung Ihren persönlichen Unterlagen (Familienstammbuch) beifügen. Wer aber entscheiden will, muss entsprechend unterrichtet sein. Dabei sollen Ihnen die folgenden Punkte helfen:
Wahl der Bestattungsart - Sargbestattung oder Urnenbestattung
Jeder sollte rechtzeitig überlegen und auch entscheiden, ob er nach seinem Tod in einem Sarg bestattet werden möchte oder ob er eine Urnenbeisetzung wünscht. Beide Bestattungsarten sind rechtlich gleichgestellt. Auch die Kirchen erkennen beide Bestattungsarten an. Die Entscheidung darüber sollten Sie zu Ihren Lebzeiten treffen, sonst müssen Ihre Angehörigen - oft unter dem Schock eines plötzlichen Todes - diese Entscheidung für Sie nachholen.
Wenn Sie sich für eine Urnenbestattung oder eine anonyme Beerdigung entscheiden, sollten Sie dieses in schriftlicher Form festlegen und diese Erklärung Ihren persönlichen Unterlagen (Familienstammbuch) beifügen. Es empfiehlt sich, über Ihren Wunsch mit Ihren nächsten Angehörigen oder Vertrauten zu sprechen.
Wahl der Grabart
Auf allen gemeindlichen Friedhöfen in Neunkirchen besteht entweder die Bestattungsmöglichkeit
- der Erdbestattung in
- einem Reihengrab,
- einem anonymen Reihengrab,
- einem Wiesengrab
- einem Wahlgrab oder
- einem pflegeleichten Wahlgrab
oder die Bestattungsmöglichkeit
- der Aschebestattung
- in einem Urnenreihengrab,
- einem anonymen Urnenreihengrab
- einem Urnenwiesengrab oder in
- einem Urnenwahlgrab
- in einer Urnengemeinschaftsgrabanlage.
Die Grabstätten werden der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer von 30 Jahren (Ruhezeit) abgegeben.
Für die Wiesengrabstätten ist eine Wiesenfläche vorgesehen. Jedes Wiesengrab erhält eine Grabplatte mit Namen und Daten der/des Verstorbenen, die in diese Wiesenfläche eingebracht wird. Bei Wiesengrabstätten besteht keine individuelle Gestaltungsmöglichkeit.
Auf dem Friedhof in Altenseelbach gibt es pflegeleichte Wahlgrabstätten, bei denen den Nutzungs-berechtigten am Kopfende des Grabbeetes eine Teilfläche zur individuellen Gestaltung zur Verfügung steht. Die übrige Grabfläche wird mit Rasen eingesät und von der Friedhofsverwaltung unterhalten.
Bei den pflegeleichten Wahl-Grabstätten dürfen Grabzeichen ausschließlich innerhalb der eingefassten Teilfläche aufgestellt werden.
Wahlgrabstätten werden als zweistellige Grabstätten vergeben.
Auf den Friedhöfen in den Ortsteilen Altenseelbach und Struthütten (neu) sind anonyme Erd- und Aschebestattungen möglich. Diese Grabstätten haben keine Kennzeichnung und individuelle Gestaltungsmöglichkeit. Den Angehörigen steht zur Ablage von Blumen oder Gestecken ein Gedenkstein zur Verfügung.
Auf den Friedhöfen in Struthütten (neu) und Wiederstein gibt es Wahlgrabstätten mit vorgefertigter Umrandung. Die Umrandungen aus Naturstein werden von der Gemeinde gesetzt. Die einzelnen Gräber liegen direkt nebeneinander. Die Angehörigen entscheiden, ob die Grabstätte noch einen Grabstein erhält.
Bestattung
Für die Abwicklung der Bestattung wird normalerweise ein Bestattungsinstitut beauftragt, das sämtliche Formalitäten erledigt, wie z. B. auch die Beurkundung des Sterbefalles (siehe Standesamt - Sterbefälle). Termine für Beerdigungen werden in der Woche von der Friedhofsverwaltung festgelegt.
Grabmale
Grabmale sind Ausdruck des besonderen Gedenkens an die/den Verstorbene/n. Bei der Wahl eines Grabmals bleiben im Rahmen der gemeindlichen Richtlinien eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten.Das Aufstellen von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist nur mit gemeindlicher Genehmigung gestattet.
Bepflanzung und Pflege des Grabes
Für die Bepflanzung und die Pflege der Grabstätten - ausgenommen anonyme Gräberfelder und Wiesengräberfelder - sind die Angehörigen bzw. die Nutzungsberechtigten zuständig.
Abschließender Hinweis
Neben den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen sind für die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe die Friedhofssatzung sowie die Gebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung verbindlich.
Friedhöfe finden
Hohenseelbachstraße 73
57290 Neunkirchen
Haldenweg 8
57290 Neunkirchen
Am Landmann 20
57290 Neunkirchen
Kiefernweg 9
57290 Neunkirchen
Talstraße 20
57290 Neunkirchen
Am Kirchweg 57a
57290 Neunkirchen
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag und Dienstag
8:30 - 12:00, 13:30 - 15:30
Mittwoch
8:30 - 12:00
Donnerstag
8:30 - 12:00, 14:00 - 17:00
Freitag
8:30 - 12:00
Bürgerbüro
Montag und Dienstag
8:00 - 15:30
Mittwoch
8:00 - 12:00
Donnerstag
8:00 - 18:00
Freitag
8:00 - 13:00