Gewässerunterhaltung
Zu den Aufgaben zählt u.a. die Beseitigung von Hindernissen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Abflusses innerhalb der bebauten Ortslage sowie Planung und Ausführung von Baumaßnahmen zur Gewässerunterhaltung und Renaturierungsmaßnahmen.
Auch die Ufer- und Gehölzpflege werden, sofern die Gemeinde Neunkirchen hierfür zuständig ist, durchgeführt.
Die gesetzlichen bzw. rechtlichen Grundlagen für die Gewässerunterhaltung beruhen auf
- der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL),
- dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und
- dem Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW).
Mehr über die Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie können Sie unter www.flussgebiete.nrw.de erfahren.
Baumaßnahmen in und an Gewässern bedürfen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Kreis Siegen-Wittgenstein. Setzen Sie sich bitte vor Umsetzung einer Maßnahme hierzu mit der Kreisverwaltung und der Gemeinde Neunkirchen in Verbindung, da für diese Maßnahmen strenge Anforderungen und Regelungen gelten.