Dichtheitsprüfung von Kanalanschlüssen
Dichheitsprüfung von Kanalanschlüssen
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61a Landeswassergesetz NRW - Informationen des Gemeindewerkes Neunkirchen zur Umsetzung
Gemäß dem neuen Wassergesetz von Ende Februar 2013 sind die Prüfpflichten für private Abwasserleitungen geändert worden. Der Landesgesetzgeber verpflichtet Besitzer von Wohnhäusern außerhalb von Wasserschutzgebieten grundsätzlich nicht zu solchen Prüfungen, sondern er ermächtigt die Kommunen in Ihren Entwässerungssatzungen entsprechende Regelungen und Prüffristen einzuführen.
Für die Hausbesitzer in der Gemeinde Neunkirchen entfällt somit vorerst die Prüfpflicht, da innerhalb der Gemeinde Neunkirchen keine Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind und die Einführung einer entsprechenden Satzung noch geprüft werden muss.
Für industrielle und gewerbliche Abwässer sieht die Regelung anders aus. Hier müssen die abwasserführenden Leitungen, auch außerhalb von Wasserschutzgebieten, bis spätestens Ende 2020 geprüft werden.
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