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Gewerbezentralregisterauskünfte

Das Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn stellt Gewerbezentralregisterauskünfte aus. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind.

Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit. Eine Sachbearbeiterin füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Eine schriftliche Antragstellung ist nur mit beglaubigter Unterschrift möglich.

Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:

  • Auskünfte an den Betroffenen, für private Zwecke
  • Auskunft an eine Behörde

Die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen / Verwendungszweck ist für die Antragstellung der Gewerbezentralregisterauskunft für eine Behörde erforderlich.

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.

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